bluemoon© Detektiv und Sicherheitsagentur
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Kosten

Der finanzielle Aufwand einer Detektivarbeit variiert, abhängig von der Art und vom Umfang der getätigten Leistungen erheblich. Diesbezüglich sind zweckdienlich richtig gesetzte Schritte der entscheidende Faktor, um eine effiziente Leistungserbringung zu gewährleisten.
Üblicherweise setzen sich unser Kosten aus einem fixen Stundensatz, den Fahrtkosten und den Gebühren für Technik und Spesen zusammen, diese Aufwendungen werden abschließend in einem schriftlichen Bericht offengelegt. Die Mindestverrechnung pro Einsatz beträgt 3 Stunden. Die An- bzw. Abfahrtszeit wird je nach Aufwand verrechnet. Barauslagen werden gesondert verrechnet.
Ein limitierter Kostenrahmen kann immer vereinbart werden. Auf Basis einer Erstberatung können wir Ihnen ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot erstellen.

 

Gemäß § 1295 ABGB können in vielen Fällen aus dem Titel des Schadenersatzes die gesamten Detektivkosten vom Verursacher zurückgefordert werden. Folglich erwachsen dem  Auftraggeber abschließend keine Kosten, da der Gesamtaufwand rückerstattet werden muss.

 

Jede Observation, jeder Auftrag ist abhängig vom individuellen Fall oder Auftragsvolumen. Deswegen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne!

 

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